Betreuung und Vorsorge
Die lightzins eG ist Ihr starker Partner im Bereich Betreuung und Vorsorge. Jeder möchte über das, was er sich im Laufe seines Lebens geschaffen und erarbeitet hat, nach seinen eigenen Vorstellungen verfügen. Dazu gehört auch die Regelung des Nachlasses, zum Beispiel durch ein Testament. Aber was ist mit dem eigenen Leben? Sie können Ihr Leben – und das Ihrer minderjährigen Kinder – auch in schwierigen Situationen in der Hand behalten. Dafür sollten Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig festhalten. Geeignete Maßnahmen können eine Sorgerechtsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Unternehmervollmacht, Vorsorgevollmacht für Unternehmer oder auch eine Patientenverfügung sein.
Das Wichtigste in Kürze
Haben Sie sich schon einmal Folgendes gefragt?
- Wer entscheidet, wie und wo Sie nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im Alter medizinisch behandelt oder gepflegt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sein sollten?
- Wer führt Ihr Unternehmen weiter, verwaltet Ihr Vermögen, bezahlt Mitarbeiter, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet, wie Sie es selbst tun würden?
- Wer sorgt im Fall der Fälle für Ihre minderjährigen Kinder?
Sorgerechtsverfügung
Viele Eltern sind der festen Überzeugung, dass das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder automatisch auf nahe Verwandte, wie z. B. Großeltern oder Taufpaten, übergeht, wenn ihnen etwas passiert. Das ist ein Irrtum. Denn dann entscheidet das Familiengericht, wer die Sorge für das Kind übernehmen soll. Im Idealfall kann es sich dabei am Willen der Eltern orientieren. Dazu muss dieser jedoch auch dokumentiert sein.
Was Sie als Elternteil tun können
- Für den Fall, dass die Eltern zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage sind, sich verantwortungsvoll um ihre Kinder kümmern zu können – aus welchen Gründen auch immer –, sollte in der eigenen Vorsorgevollmacht eine Sorgerechtsverfügung berücksichtigt werden. Darin wird die Person benannt, die für diesen Fall vom Familiengericht als Vormund eingesetzt werden soll. Auch die Benennung einer Ersatzperson sollte beachtet werden.
- Für den Fall, dass ein Elternteil, oder gar beide Elternteile gleichzeitig, versterben, sollte im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages verfügt werden, wer das Sorgerecht für die Kinder erhalten soll. Denken Sie auch daran, eine Ersatzperson zu benennen.
Sie haben hierzu Fragen? Dann rufen Sie uns an.
Unsere Experten sind gerne für Sie da!
Behalten Sie Ihr Leben in der Hand! Ihr Wille ist das, was zählt!
Der Vorsorgefall tritt oft plötzlich und unerwartet ein. Dank einer rechtzeitigen Vorsorgeregelung können Sie trotz allen Umständen selbst über Ihr Schicksal entscheiden. Handeln Sie jetzt und erhalten Sie sich Ihre Freiheit und Lebensqualität. Genießen Sie das gute Gefühl, alles geregelt zu haben und über Ihr Leben selbst zu bestimmen, anstatt andere über Ihr Schicksal entscheiden zu lassen.
Vorsorgevollmacht
Das Gesetz ist eindeutig: Wer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, muss sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Weg verlassen. Das bedeutet, dass das Gericht einen Betreuer bestimmt, der Sie sowohl beim Umgang mit Ihrem Vermögen als auch bei persönlichen Angelegenheiten vertritt.
Aber können Sie sicher sein, dass diese Person auch tatsächlich in Ihrem Sinne entscheidet und handelt? Nicht vielen ist bekannt, dass dieser Betreuer regelmäßig vom Gericht kontrolliert wird – auch dann, wenn es ein naher Angehöriger ist. Verständlicherweise empfinden die meisten Familien dies als starke persönliche Einschränkung, was es oftmals tatsächlich auch ist.
Was Sie tun können
- Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie, wer sich um Ihre finanziellen und persönlichen Angelegenheiten kümmern soll. So wird die gesetzliche Betreuung überflüssig. Es zählt allein Ihr Wille!
Vorsicht bei Formularen aus dem Internet!
- Heutzutage gibt es im Internet für jeden Lebensbereich vorgefertigte Formulare. Wir raten dringend davon ab! Denn: So ein "Standard-Formular" kann niemals auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sein. Sie "verschenken" nicht nur Ihren persönlichen Gestaltungsspielraum, viel schlimmer: Sie könnten Maßnahmen zustimmen, deren Auswirkungen Sie weder kennen noch möchten.
- Bei Online-Formularen zum Ausdrucken wird häufig der Eindruck erweckt, dass damit alles rechtssicher erledigt sei. Viele Muster und kostenlose Vorlagen sind zudem fehlerhaft und sind im Fall der Fälle nichtig!
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Vollmacht z. B. auch vom Grundbuchamt, Handelsregister oder von Banken so verwendet und anerkannt wird, wie Sie es vorgesehen haben, ist die notarielle Beurkundung Pflicht.
Gehen Sie nicht leichtsinnig mit Ihrem Willen um. Rufen Sie uns gerne zum Thema an.
Unsere Experten sind gerne für Sie da!
Unternehmervollmacht und Unternehmervorsorgevollmacht
Eine Unternehmer(vorsorge)vollmacht sollte unter Berücksichtigung der vorliegenden Rechtsform auf die Besonderheiten des einzelnen Unternehmens zugeschnitten sein. Die Unternehmervorsorgevollmacht ist somit als "unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht" zu verstehen. Sie sollte zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Unternehmens und zum Schutz vor Übernahme durch staatliche Betreuung konzipiert werden.
Auf was Sie als Unternehmer achten sollten
- Herausragende Bedeutung hat bei einer Unternehmervorsorgevollmacht die sorgfältige Auswahl eines fachlich und persönlich geeigneten Bevollmächtigten.
Sie sind Unternehmer und möchten verhindern, dass bei Unfall oder Krankheit Ihr Lebenswerk vernichtet wird? Dann rufen Sie uns an.
Unsere Experten sind gerne für Sie da!
Betreuungsverfügung
Ohne rechtswirksame Vorsorgevollmacht wird Ihnen im Bedarfsfall vom Gericht ein rechtlicher Betreuer zugeteilt. Dieser Betreuer wird vom Gericht grundsätzlich selbst ausgewählt. Diese Auswahl kann mit Ihrem Wunsch einhergehen – muss aber nicht.
Was Sie tun können
- Wenn Sie sich nicht auf eine zufällig ausgewählte Person verlassen möchten, sondern lieber auf jemanden Ihres Vertrauens, können Sie mit einer Betreuungsverfügung Ihren Betreuer selbst vorschlagen. Sollten keine wichtigen Gründe gegen diese Person sprechen, wird sich das Gericht auch an Ihren Vorschlag halten.
- Zusätzlich können Sie in der Betreuungsverfügung Wünsche definieren, wie Ihre Betreuung ausgeführt werden soll. Daran muss sich der Betreuer auch grundsätzlich halten - es sei denn, die Anweisungen sind gegen Ihr Wohl.
- Auf jeden Fall wird dieser Betreuer – anders als bei der Vorsorgevollmacht – vom Gericht kontrolliert und braucht für alle Rechtsgeschäfte die Zustimmung des Gerichts.
Sie beschäftigen diese oder ähnliche Fragen? Dann rufen Sie uns an.
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Patientenverfügung
Zu Ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehören auch Situationen, in denen Sie selbst nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Dies kann jederzeit durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung eintreten. Für diese Fälle können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen.
Was Sie tun können
- Legen Sie in einer Patientenverfügung, in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt, schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Wussten Sie, dass z. B. die Zwangsernährung in Deutschland immer noch zum medizinischen Standard gehört?
- Mit einer Patientenverfügung wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und entscheiden selbst, welche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen für Sie getroffen oder auch nicht getroffen werden. Die Ärzte und Ihr Vorsorgebevollmächtigter sind grundsätzlich an Ihren Willen gebunden.
Bitte beachten Sie, dass eine Patientenverfügung keine Vorsorgevollmacht ersetzt und daher niemals isoliert erstellt werden sollte. Erst in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sicher sein, dass Ihr Bevollmächtigter an Ihre Wünsche gebunden und gleichzeitig ermächtigt ist, diese auch durchzusetzen.
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