Urnengräber haben eine festgelegte Ruhezeit. Sie steht in der Friedhofssatzung der Kommune und beträgt in Bochum und Essen 25 Jahre; andernorts sind zwanzig bis dreißig Jahre üblich.
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Warum wird ein Urnengrab aufgelöst?
Ein Urnengrab wird, wie viele andere Grabarten, nur für eine bestimmte Ruhezeit vergeben. Nach Ablauf dieser Frist hängt es von der Grabart ab, wie es weitergeht: Bei Wahlgräbern lässt sich das Nutzungsrecht verlängern, bei Reihengräbern und den meisten Gemeinschaftsgräbern endet es mit der Ruhezeit. Endet das Nutzungsrecht, stellt sich die Frage: Wohin mit der Urne?
Wohin mit der Urne? Ihre Optionen im Überblick
Nach Ablauf der Ruhezeit gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit der Urne weiter verfahren können. Hier sind die gängigsten Optionen:
- Überführung in ein anderes Grab oder ein Kolumbarium
Eine beliebte Lösung ist, die Urne an einem anderen Ort erneut beizusetzen. Das kann ein anderes Grab sein oder ein Kolumbarium. Ein Kolumbarium ist ein spezieller Ort, an dem Urnen in Nischen aufbewahrt werden und Angehörige weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Lieben zu besuchen und das Andenken zu bewahren. In NRW braucht eine erneute Beisetzung eine Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde (§ 14 Absatz 3 BestG NRW), und die Genehmigung setzt einen wichtigen Grund voraus. In Bochum schließt die Friedhofssatzung Umbettungen aus Reihengräbern ganz aus. - Gemeinschaftsgrab oder Naturbestattung
Manche Friedhöfe bieten Gemeinschaftsgräber an, in denen mehrere Urnen gemeinsam beigesetzt werden. Diese Lösung ist oft kostengünstig und schafft einen Ort der Erinnerung. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Naturbestattung, bei der die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt wird – in einem Bestattungswald oder auf einem Friedhof, der Baumgräber anbietet. Ein Bestattungswald ist in NRW rechtlich eine gewidmete Friedhofsfläche. Solche Naturbestattungen unterliegen je nach Bundesland unterschiedlichen Vorschriften, weshalb es ratsam ist, sich im Vorfeld genau zu informieren. - Rückführung und Verstreuung der Asche
In NRW ist die Asche grundsätzlich auf einem Friedhof oder auf See beizusetzen (§ 15 Absatz 5 BestG NRW). Das Verstreuen außerhalb eines Friedhofs ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und mit behördlicher Beteiligung möglich. Auch in Bestattungswäldern wie FriedWald oder RuheForst wird die Asche in einer Urne beigesetzt. Wer sich eine Verstreuung im Ausland wünscht, kann sich auch hier über die jeweiligen Vorschriften informieren. Es ist dabei wichtig, frühzeitig zu klären, ob und wie diese Form der Abschiednahme möglich ist.
Die richtige Entscheidung treffen
Die Wahl, wie Sie nach Ablauf der Ruhezeit mit der Urne verfahren möchten, ist eine persönliche Entscheidung. Oft lohnt es sich, das Gespräch mit der Friedhofsverwaltung oder einem Bestattungsinstitut zu suchen, um die Optionen und rechtlichen Aspekte genauer zu besprechen. Die beste Lösung ist diejenige, die sowohl das Andenken an den Verstorbenen würdigt als auch für Sie als Hinterbliebene ein Gefühl des Trostes vermittelt.
Fazit
Die Entscheidung, was mit einer Urne nach Ablauf der Ruhezeit geschehen soll, bietet verschiedene Möglichkeiten – von der erneuten Beisetzung an einem neuen Ort bis hin zur Naturbestattung. Welche Option die richtige ist, hängt ganz von Ihren persönlichen Vorstellungen und den rechtlichen Möglichkeiten ab.
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Wie die lightzins eG Sie unterstützen kann
Haben Sie Fragen zur Auflösung einer Urnengrabstätte? Berater der lightzins-Nachlassverwaltung stehen zur Beantwortung gerne zur Verfügung. Es werden speziell für Ihre persönliche Situation gewünschte Lösungen gefunden. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.



