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Nachlassabwicklung

Testament: Was ist eine Auflage?

Mit einer Auflage kann der Erblasser seine Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen veranlassen. Er kann eine Person begünstigen.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 4 Minuten

Rechtsstand: 06.06.2024 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

Älterer Golden Retriever döst auf dem Rasen eines sonnigen Gartens, daneben ein Wassernapf und eine Decke

Im Gegensatz zum Vermächtnisnehmer erlangt aber der Begünstigte grundsätzlich keinen Anspruch auf die Leistung. Was bedeutet dies und welche Möglichkeiten gibt es?

Was ist eine Auflage?

Mit einer Auflage kann der Erblasser dem Beschwerten (also dem Erben oder Vermächtnisnehmer) zum Beispiel die Durchführung der Beerdigung, die Grabpflege oder die Pflege von Tieren aufgeben. Er kann auch Geld- oder Sachleistungen für kulturelle oder karitative Zwecke anordnen. Ferner kann er verfügen, dass ein Grundstück nicht verkauft wird, der Beschwerte seinen Wohnsitz nicht wechselt oder er einen bestimmten Beruf ergreift.

Der Erblasser kann auch eine sogenannte Zweckauflage verfügen. Darin kann er bestimmen, welchem Zweck die Auflage dienen soll, überlässt es aber dem Beschwerten oder einem Dritten (z. B. dem Testamentsvollstrecker) zu bestimmen, an welche Person die Leistung erfolgen soll.

Wer kann mit einer Auflage beschwert werden?

Mit einer Auflage kann der Erblasser nur den Erben oder einen Vermächtnisnehmer beschweren. Wenn nichts anderes im Testament oder im Erbvertrag verfügt wurde, ist der Erbe beschwert. Mehrere Erben gelten im Zweifel im Verhältnis ihrer Erbteile als beschwert, wenn der Erblasser nichts anderes verfügt hat.

Wird der Beschwerte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer (z. B. weil er die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen hat), bleibt die angeordnete Auflage wirksam, soweit nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist. Beschwert ist dann derjenige, dem der Wegfall des zunächst Beschwerten unmittelbar zustattenkommt.

Wer kann die Vollziehung der Auflage verlangen?

Dem Begünstigten selbst steht kein Anspruch auf Erfüllung der Auflage zu. Um die Vollziehung der Auflage sicherzustellen, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass bestimmte Personen (aber nicht der Begünstigte als solcher) die Vollziehung der Auflage verlangen können.

In der Praxis bedeutet dies: Die Vollziehung einer Auflage können nur

  • der Erbe gegenüber dem beschwerten Vermächtnisnehmer,
  • jeder Miterbe gegenüber dem beschwerten Miterben oder Vermächtnisnehmer oder
  • derjenige verlangen, welchem der Wegfall des mit der Auflage zunächst Beschwerten zustattenkommen würde.

Liegt die Vollziehung im öffentlichen Interesse (z. B. die Auflage, eine Münzsammlung einem staatlichen Museum zu überlassen), so kann auch die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen.

Wichtig

Der Anspruch auf Vollziehung der Auflage unterliegt der Verjährung. Dabei gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch auf Vollziehung der Auflage entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Enthält die Auflage ein wiederholtes oder dauerndes Verhalten (z. B. Grabpflege oder Pflege von Tieren), so beginnt die Verjährungsfrist mit der jeweiligen Erfüllungshandlung neu zu laufen.

Wann ist eine Auflage unwirksam?

Nicht zulässig sind sittenwidrige Auflagen, beispielsweise eine Anordnung, gesetzwidrig zu handeln oder eine Straftat zu begehen. Unwirksam ist auch eine Auflage, deren Realisierung unmöglich ist.

Was passiert, wenn die Auflage nicht erfüllt werden kann?

Ist es unmöglich, eine Auflage zu erfüllen, so entfällt die Auflage. Hat allerdings der Erbe und Beschwerte die Unmöglichkeit der Vollziehung der Auflage selbst verschuldet, kann der Begünstigte Ersatz des Wertes verlangen: Er kann den Geldwert verlangen, der für die Erfüllung der Auflage hätte ausgegeben werden müssen.

Wie wirkt sich eine Auflage auf die Erbschaftssteuer aus?

Der Erwerb einer Auflage unterliegt der Erbschaftssteuer. Die Steuer entsteht erst mit der Vollziehung der Auflage. Zuwendungen, die kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, sind steuerfrei. Als Nachlassverbindlichkeit mindert die Auflage die Steuerschuld des Erben.

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Über den Autor
Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „ich habe vorgesorgt“.

  • Berufs-Nachlasspfleger (DVEV)
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Dozent an der VHS Bochum
  • BAFA- und KfW-akkreditiert
  • Gründungsmitglied der lightzins eG

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Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

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