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Nachlassabwicklung

Digitaler Nachlass: Was nach dem Tod mit Ihren Online-Konten passiert – und wie Sie vorsorgen

Online-Konten, Verträge und Guthaben gehen auf die Erben über – das hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden. Hineinkommen werden Ihre Angehörigen aber nur mit einer aktuellen Übersicht aller Konten und Zugangsdaten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Digitale Konten und Verträge gehen wie jeder andere Vermögenswert auf die Erben über – der Bundesgerichtshof hat das 2018 bestätigt.
  • Das rechtliche Problem ist gelöst, das praktische nicht: Ohne Passwörter und ohne Übersicht kommen Angehörige trotzdem nicht an die Konten.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung sperrt auch Erben aus, die das Passwort kennen. Die Handy-PIN gehört deshalb mit hinterlegt.
  • Facebook, Apple und Google lassen sich schon zu Lebzeiten in den Kontoeinstellungen regeln – ganz ohne Passwortweitergabe.
  • Eine Übersicht ist nur so gut wie ihre letzte Aktualisierung. Alle ein bis zwei Jahre prüfen.
Veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert am Lesezeit ca. 8 Minuten

Rechtsstand: 30.07.2026 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

ALT-TEXT PRÜFEN: Porträt, vermutlich Klaus Dieter Girnt (Vorstand)

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

ALT-TEXT PRÜFEN: Motiv zum Thema Digitaler Nachlass

Kaum jemand denkt daran, wenn er ein Testament aufsetzt oder eine Vorsorgevollmacht erteilt: Was passiert eigentlich mit meinen E-Mail-Konten, Streaming-Abos, dem PayPal-Guthaben oder meinem Facebook-Profil, wenn ich sterbe?

Der digitale Nachlass ist ein Thema, das viele noch nicht auf dem Schirm haben – dabei kann er Angehörige erheblich belasten, finanziell wie emotional. Dieser Beitrag zeigt, was dazugehört, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie in vier Schritten vorsorgen.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Was ist der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alles, was eine Person im Internet hinterlässt: Konten, Verträge, Profile, Daten und Guthaben. Rechtlich geht er wie jeder andere Vermögenswert auf die Erben über.

Konkret gehören dazu:

  • E-Mail-Postfächer – oft der Schlüssel zu allen anderen Konten, weil Passwort-Rücksetzungen darüber laufen
  • Social-Media-Profile – Facebook, Instagram, LinkedIn, X, XING
  • Online-Banking und Bezahldienste – PayPal, Klarna, Google Pay
  • Streamingdienste und digitale Abos – Netflix, Spotify, Amazon Prime
  • Online-Shops und Marktplätze – Amazon, eBay, teils mit Guthaben oder laufenden Abo-Käufen
  • Digitale Wertpapierdepots und Kryptowallets – hier kann es um erhebliche Vermögenswerte gehen
  • Cloud-Speicher – iCloud, Google Drive, Dropbox, mit Fotos, Dokumenten und persönlichen Dateien

Nur 32 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer in Deutschland haben festgelegt, was nach ihrem Tod mit den digitalen Hinterlassenschaften geschehen soll. Und der Anteil sinkt: 2021 waren es noch 40 Prozent, 2023 dann 37 Prozent.

Repräsentative Befragung von 1.003 Personen ab 16 Jahren, davon 917 Internetnutzende, erhoben im August und September 2025. Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Bemerkenswert daran ist die Richtung. Die Nutzung digitaler Dienste nimmt weiter zu – WhatsApp, Instagram und Online-Banking gehören heute auch bei 70- und 80-Jährigen zum Alltag –, die Vorsorge dafür geht zurück. Weitere 43 Prozent schließen eine Regelung ausdrücklich aus.

Was sagt die Rechtslage?

Grundsätzlich gilt: Digitale Konten und Verträge gehen wie alle anderen Vermögenswerte auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 12. Juli 2018 entschieden, dass Erben das Recht haben, auf das Facebook-Konto einer verstorbenen Person zuzugreifen. Datenschutzrecht und Fernmeldegeheimnis stehen dem nicht entgegen.

Eine im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Untersuchung von Fraunhofer SIT und den Universitäten Regensburg und Bremen hat die Rechtslage 2020 umfassend aufgearbeitet – von der Vererbbarkeit digitaler Inhalte über den postmortalen Datenschutz bis zu den Geschäftsbedingungen der Anbieter.

In der Praxis heißt das jedoch nicht, dass der Zugang einfach wäre. Ohne Passwörter, ohne Kenntnis der Zwei-Faktor-Authentifizierung und ohne Übersicht über bestehende Konten stehen Angehörige vor verschlossenen Türen. Genau das ist der Grund, warum frühzeitige Vorsorge so wichtig ist.

Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick

Der erste und wichtigste Schritt ist eine strukturierte Bestandsaufnahme. Erstellen Sie eine Liste mit diesen Angaben je Konto:

  • Anbieter und Art des Dienstes
  • Benutzername oder E-Mail-Adresse
  • Passwort oder Hinweis, wo es gespeichert ist
  • Monatliche oder jährliche Kosten, falls zutreffend
  • Ihre Wunschregelung: löschen, übertragen oder weiterführen?

Nicht jedes Konto braucht dieselbe Aufmerksamkeit. Priorität haben Konten, bei denen Geld, Guthaben oder öffentlich sichtbare Profile betroffen sind. Ein vergessener Newsletter-Account ist kein Problem, ein nicht gekündigtes Premium-Abo schon.

Häufiger Irrtum: Das Passwort genügt

Viele Dienste verlangen neben dem Passwort einen zweiten Sicherheitscode – per SMS aufs Mobiltelefon oder aus einer Authenticator-App. Ohne Zugang zu diesem Gerät kommen auch Erben mit dem richtigen Passwort nicht weiter. Hinterlegen Sie deshalb auch die PIN Ihres Smartphones und einen Hinweis auf die verwendete App.

Praxistipp: Digitaler Frühjahrsputz

Nutzen Sie die Bestandsaufnahme gleich zum Aufräumen. Kündigen Sie Konten, die Sie nicht mehr nutzen, löschen Sie Daten, die niemand nach Ihrem Tod sehen soll, und stellen Sie Profile, die Sie nicht weiterführen wollen, auf Löschung nach dem Tod ein.

Als Einstieg eignet sich die Checkliste Nachlass regeln. Sie hilft, digitale und analoge Hinterlassenschaften strukturiert zu erfassen.

Schritt 2: Hilfsmittel nutzen

Die analoge Lösung: der Nachlassordner

Die einfachste und verlässlichste Methode bleibt ein gut geführter, physischer Ordner. Tragen Sie alle Zugangsdaten handschriftlich oder ausgedruckt ein, heften Sie Vorsorgevollmacht und weitere Dokumente dazu und bewahren Sie den Ordner an einem sicheren Ort auf. Eine Vertrauensperson sollte wissen, wo er liegt.

Die digitale Lösung: der Passwortmanager

Wer viele Konten hat, wird die digitale Variante bevorzugen. Ein Passwortmanager speichert alle Zugangsdaten verschlüsselt hinter einem einzigen Master-Passwort. Verbreitet sind unter anderem Bitwarden, KeePassXC, 1Password, Dashlane, Nordpass und Keeper. Für den Erbfall genügt dann, dass Ihre Vertrauensperson das Master-Passwort kennt und weiß, wo der Passwortmanager liegt.

Ob digital oder analog: Entscheidend ist, dass eine konkret benannte Vertrauensperson weiß, wo die Informationen liegen – und dass Sie die Übersicht alle ein bis zwei Jahre aktualisieren.

Angebot der lightzins eG

Nachlassregulierungsservice für digitale Konten

Die lightzins eG stellt ihren Mitgliedern Formulare und Checklisten zur Verfügung, mit denen sich der digitale Nachlass strukturiert erfassen lässt. Ergänzend gibt es einen Nachlassregulierungsservice für digitale Konten.

Nach einem Todesfall recherchieren wir automatisch bei rund 250 führenden deutschen Webanbietern, ob dort Konten, Mitgliedschaften oder Verträge auf die verstorbene Person laufen.

Nachlassregulierungsservice der lightzins eG. Zugangsdaten oder Passwörter werden dabei weder benötigt noch eingesehen.

Gefundene Konten können auf Wunsch gekündigt, übertragen oder abgewickelt werden. Guthaben und Vermögenswerte werden ausgezahlt, Werbepost wird abgestellt, Social-Media-Profile werden gelöscht oder deaktiviert.

Schritt 3: Social-Media-Profile gezielt regeln

Social-Media-Konten sind besonders sensibel, weil sie nach dem Tod öffentlich sichtbar bleiben – und weil Freunde, die noch nichts vom Tod wissen, weiterhin Nachrichten oder Kommentare hinterlassen. Für Hinterbliebene kann das belastend sein.

Was Sie schon jetzt in den Einstellungen regeln können

AnbieterFunktionWas sich damit regeln lässt
Facebook / MetaNachlasskontaktKonto nach dem Tod löschen lassen oder in einen Gedenkzustand versetzen
Apple-IDLegacy ContactBenannte Person erhält einen Zugangscode für Fotos, Notizen und weitere Inhalte
Google-KontoKontoinaktivitätsmanagerNach definierter Inaktivität löschen oder an benannte Personen weitergeben
Vorsorgefunktionen der großen Anbieter im Überblick

Diese Regelungen treffen Sie direkt in den jeweiligen Kontoeinstellungen. Ein Passwort muss dafür nicht weitergegeben werden.

Schritt 4: Regelmäßig aktualisieren

Ein einmal erstellter Überblick ist nur so gut wie seine letzte Aktualisierung. Neue Dienste kommen hinzu, alte werden gekündigt, Passwörter ändern sich. Planen Sie alle ein bis zwei Jahre eine kurze Kontrolle ein:

  • Sind alle Konten noch aktuell erfasst?
  • Ist das Master-Passwort beziehungsweise die Zugangsliste noch korrekt hinterlegt?
  • Hat sich Ihr Umfeld verändert – ist die benannte Vertrauensperson noch die richtige?
  • Müssen Vollmachten aktualisiert werden?

Wer seinen digitalen Nachlass rechtzeitig regelt, erspart Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit erheblichen Zusatzaufwand. Nach einem Trauerfall haben Hinterbliebene andere Sorgen, als Internetkonten zu recherchieren.

Fragen aus der Beratungspraxis

Dürfen Erben auf E-Mail-Konten und Social-Media-Profile zugreifen?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Erben das Recht auf Zugang zu digitalen Konten der verstorbenen Person haben – auch zu privaten Nachrichten. In der Praxis setzt das voraus, dass Erben die Zugangsdaten kennen oder sich gegenüber dem Anbieter legitimieren können.

Was passiert mit laufenden Abos und Verträgen nach dem Tod?

Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Sie gehen auf die Erben über und laufen weiter, bis sie gekündigt werden. Manche Anbieter räumen ein Sonderkündigungsrecht ein – das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit und muss aktiv geltend gemacht werden.

Was ist mit Kryptowährungen und digitalen Depots?

Kryptowährungen sind nur über private Schlüssel zugänglich. Wer diese nicht hinterlässt, verliert das Guthaben unwiederbringlich – kein Anbieter kann den Zugang wiederherstellen. Bei digitalen Wertpapierdepots gelten die üblichen Erbschaftsregeln: Der Depotanbieter muss kontaktiert und ein Erbnachweis erbracht werden.

Wie erkenne ich, ob jemand Verträge bei Online-Diensten hatte?

Ohne Übersicht ist das kaum möglich. Hinweise liefern Kontoauszüge mit regelmäßigen Abbuchungen, das E-Mail-Postfach mit Rechnungen und Bestätigungen – oder unser Nachlassregulierungsservice, der systematisch bei rund 250 deutschen Webanbietern nachfragt.

Quellen

  1. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17. Zur Entscheidung
  2. Bitkom e. V.: Digitales Erbe – Was passiert mit Online-Zugängen nach dem Tod? Presseinformation vom 17. Oktober 2025. Zur Erhebung
  3. Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie, Universität Regensburg und Universität Bremen: Der digitale Nachlass – eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht. Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, veröffentlicht am 15. Januar 2020. Zur Studie

Zur Einordnung

Digitale Konten, laufende Verträge, Kryptoguthaben oder gesperrte Profile: Was im Erbfall auf Sie zukommt, hängt stark von der individuellen Situation ab. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung.

Über den Autor
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Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „Ich habe vorgesorgt“.

  • Berufs-Nachlasspfleger (DVEV)
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Dozent an der VHS Bochum
  • BAFA- und KfW-akkreditiert
  • Gründungsmitglied der lightzins eG

Fragen zu diesem Thema?

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Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

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