Nachlasssicherung
Was ist Nachlasssicherung und wann ist sie notwendig? Nach dem Tod eines Menschen muss sich jemand um dessen Vermögen kümmern. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Abwicklung eines Erbfalls Privatsache der Beteiligten ist. Das Nachlassgericht wird demnach nicht automatisch tätig.
Wir leben in Zeiten, in denen Familienmitglieder oft weit entfernt voneinander leben und sich sogar teils voneinander entfremden. So kommt es nicht selten vor, dass die Erbfolge nicht feststeht. Es fehlt an einer Vertrauensperson, die den Nachlass für die berechtigten bzw. noch ausfindig zu machenden Erben verwaltet. Die Nachlasssicherung ist immer dann notwendig, wenn einzelne Gegenstände aus dem Nachlass gefährdet sind.
Jeder Nachlass ist so individuell wie der Mensch, der einmal hinter ihm stand.
Ein Trauerfall – besonders wenn ein naher Angehöriger verstirbt – ist immer eine emotional belastende Situation. Da fällt es nicht leicht, mit klarem Kopf an alles zu denken.
Wir stehen Ihnen auch in schwierigen Zeiten bei und unterstützen Sie bei den dann anfallenden Anträgen, Abläufen und Aufgaben.
Viele Angelegenheiten müssen geregelt werden
Nach einem Trauerfall müssen viele Angelegenheiten geregelt werden. Die Bestattung organisieren, Verwandte und Freunde informieren, Postnachsendeantrag stellen, Wohnungsauflösung und Renovierung, Testament beim Gericht abliefern oder Erbschein beantragen, Nachlass sichern, ggf. Konten sperren lassen, Steuererklärungen erstellen und noch vieles mehr.
Schwierig wird es immer dann, wenn besondere Umstände vorliegen, z. B. wenn Immobilienvermögen vererbt wird oder eine Firma existiert. Häufig lässt sich auch nicht abschätzen, ob es unbekannte Gläubiger gibt oder eine Überschuldung des Nachlasses besteht. Gibt es mehrere Erben, sind Meinungsverschiedenheiten über die Regelung des Nachlasses und dessen Verteilung nicht selten.
Wir stehen Ihnen in schweren Zeiten bei...
...und unterstützen Sie unter anderem bei:
- Organisation der Bestattung und der Grabpflege
- Wohnungsauflösung
- Renovierung veranlassen und beaufsichtigen
- Be- und Verwertung des Hausrates, von Kraftfahrzeugen und anderen Wertgegenständen
- Immobilienverwaltung und Bewertungsangelegenheiten
- Feststellung von Konten, Schließfächern und Depots
- Auflösung oder Anpassung bestehender Verträge
- Klärung von Versicherungsfragen
- Regulierung bzw. Dokumentation von gegen den Nachlass gerichteten Forderungen
- Feststellung und gegebenenfalls Verfolgung von Ansprüchen des Nachlasses gegenüber Dritten
- Erstellen des Nachlassverzeichnisses
- Verteilung und Abrechnung des Nachlasses
Das sollten Sie beachten
So individuell wie das Leben einer verstorbenen Person war, sind auch die Dinge, die nach deren Tod zu regeln sind. Diese Checkliste erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern zeigt auf, was häufig zu erledigen ist. Wir sind Ihnen behilflich, speziellen weiteren Regelungsbedarf zu analysieren und - sofern Sie es wünschen - stehen wir Ihnen für die Erledigung der anstehenden Aufgaben zur Verfügung.
Nachlass regeln – Checkliste
Checkliste als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen
Seien Sie für den Ernstfall bereits im Vorfeld bestens gerüstet. Laden Sie sich Checkliste "Nachlass regeln" als Vorlage im PDF-Format herunter und legen Sie diese zu Ihren Unterlagen.
Checkliste Nachlass
- Wer sollte informiert werden?
- Arzt (stellt Totenschein aus)
- Polizei (bei gewaltvollem Tod wie Unfall, Selbstmord usw.)
- Bestatter (überführt die verstorbene Person in die Leichenhalle)
- Standesamt (stellt Sterbeurkunde aus; ggf. übernimmt dies der Bestatter)
- Arbeitgeber und / oder Rentenversicherungsträger (übernimmt ggf. der Bestatter)
- evtl. Glaubensgemeinschaft/Kirche (übernimmt ggf. der Bestatter)
- Friedhofsverwaltung (übernimmt ggf. der Bestatter)
- Geldinstitute
- Krankenkasse (evtl. Rückgabe Hilfsmittel)
- Lebensversicherung, ggf. Unfallversicherung
- ...
- ...
- ...
- Was ist zu kündigen?
- Mietvertrag
- ggf. Pflege-/Altenheimplatz
- persönliche Versicherungen
- Strom, Wasser, Gas (Zählerstände und -nummern notieren)
- Telefon, Mobiltelefon, Internetdienste
- Daueraufträge, Widerruf von Lastschriftermächtigungen
- Abonnements
- Mitgliedschaften (Vereine, Buchclubs, Gewerkschaft usw.)
- Pflegedienste (evtl. Schlüssel zurückfordern)
- Putzfrau (evtl. Schlüssel zurückfordern)
- ...
- ...
- ...
- Was ist noch zu erledigen?
- ggf. Schließzylinder Wohnung/Haus austauschen
- elektrische Geräte vom Stromnetz trennen
- Kühlschrank und Gefriertruhe kontrollieren, ggf. leeren
- Wasser abstellen
- Briefkasten leeren (Postnachsendeauftrag stellen)
- Schmuck und Wertsachen sicherstellen
- persönliche Unterlagen durchsehen und Liste mit wichtigen Daten erstellen
- Wohnungsräumung ggf. Renovierung
- ggf. Treppenhausreinigung organisieren
- bei Streitigkeiten über den Nachlass ein Nachlassverzeichnis erstellen und durch Fotos dokumentieren
- ...
- ...
- ...
- Was ist zu beantragen?
- Sterbegelder (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Sterbekasse, Berufsgenossenschaft, Beschädigtensterbegeld)
- Witwen- und/oder Waisenrente, ggf. Blindengeld, Versorgungsbezüge
- Vorschusszahlung der Rentenversicherung (nur Ehepartner)
- Auszahlungen von Lebensversicherungen
- bei Unfall: evtl. Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft
- bei privater Krankenversicherung: evtl. noch vorliegende Krankenkostenrechnungen einreichen
- bei öffentlich Bediensteten: ggf. Beihilfe
- ...
- ...
- ...
- Spezieller Regelungsbedarf
- Fahrzeuge
- Kfz, Boot, Wohnwagen, Anhänger etc. sicherstellen
- Zulassungsstelle
- Versicherung
- Finanzierung
- Stellplatz, Liegeplatz, Pachtgelände
- Immobilieneigentum und Pachtverträge
- bei Wohnungseigentum Hausverwaltung informieren
- Mieter, Pächter, Dauer-Campingplatz
- Versorger (Gas, Heizöl, Strom, Wasser)
- Gebäude-, Eigentümerhaftpflicht-, Hausratversicherung
- Gemeinde- und Stadtverwaltung
- ...
- ...
- ...
- Fahrzeuge
- Was noch beachtet werden muss
Gibt es neben Ihnen noch weitere Erben, benötigen Sie für manche Regelungen eine Vollmacht der Miterben. Daneben benötigen Sie ggf. das Testament mit Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts bzw. den Erbschein.
- Besonderheiten für Selbständige, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Gewerbetreibende
War die verstorbene Person selbständig tätig, sind meist viele unterschiedliche Sachverhalte zu regeln, die nicht anhand einer Checkliste dargestellt werden können. Lassen Sie sich in diesem Fall individuell beraten. Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung.