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Erben & vererben

Vererbung von Bargeld – Neue Rechtsprechung

Mit „Bargeld“ im Testament können nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg alle sofort verfügbaren liquiden Mittel gemeint sein, also auch Kontoguthaben und täglich fällige Gelder, nicht aber Aktien oder Anleihen. Legen Sie deshalb im Testament genau fest, was Sie unter „Bargeld“ verstehen.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 3 Minuten

Rechtsstand: 09.05.2024 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

Weißes Sparschwein und braune Geldbörse auf einem Blatt Briefpapier mit grünem Band auf einem Holztisch

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. Dezember 2023 (Az. 3 U 8/23) zeigt neue Perspektiven auf, welche die Vererbung von Bargeld eröffnen.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Das Gericht hat klargestellt, dass unter dem Begriff „Bargeld“ im Testament nicht nur physische Banknoten und Münzen zu verstehen sind, wie sie vielleicht zu Hause in einer Geldbörse oder unter der Matratze aufbewahrt werden. Stattdessen umfasst „Bargeld“ in der testamentarischen Sprache alle liquiden Mittel, die sofort verfügbar sind. Dies schließt Kontoguthaben und täglich fällige Gelder ein, jedoch nicht das gesamte Kapitalvermögen wie Aktien, Anleihen oder andere Investitionen.

Was bedeutet dies für Sie?

Wenn Sie planen, in Ihrem Testament Anweisungen bezüglich Ihres „Bargeldes“ zu hinterlassen, ist es wichtig, genau zu spezifizieren, was Sie damit meinen. Die Gerichte legen diesen Begriff weit aus, um alle Formen von liquiden Mitteln einzuschließen. Dies könnte bedeuten, dass Ihre Erben mehr erhalten, als Sie möglicherweise beabsichtigt haben, oder umgekehrt, dass bestimmte Vermögenswerte nicht in der von Ihnen gewünschten Weise vererbt werden.

Empfehlungen für die Testamentsgestaltung

  1. Präzise Definitionen verwenden: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie genau beschreiben, welche Vermögenswerte Sie unter „Bargeld“ fassen. Zum Beispiel könnten Sie angeben, dass alle Kontoguthaben bis zu einem bestimmten Betrag als Bargeld betrachtet werden sollen.
  2. Beratung suchen: Es ist ratsam, sich bei der Abfassung eines Testaments rechtlich beraten zu lassen, besonders in Bezug auf die Formulierungen, die finanzielle Assets betreffen. Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwälte für Erbrecht können Ihnen helfen, Ihre Wünsche klar und unmissverständlich zu formulieren.
  3. Regelmäßige Aktualisierung des Testaments: Ändern sich Ihre finanziellen Verhältnisse, ist es wichtig, Ihr Testament entsprechend anzupassen, um sicherzustellen, dass es Ihre aktuellen Wünsche widerspiegelt.

Fazit

Das Urteil des OLG Oldenburg ist ein wichtiger Weckruf für alle, die ihr Testament formulieren oder aktualisieren möchten. Es unterstreicht die Notwendigkeit, finanzielle Begriffe klar zu definieren und sicherzustellen, dass Ihre testamentarischen Anweisungen Ihren tatsächlichen Absichten entsprechen.

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Über den Autor
Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „ich habe vorgesorgt“.

  • Berufs-Nachlasspfleger (DVEV)
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Dozent an der VHS Bochum
  • BAFA- und KfW-akkreditiert
  • Gründungsmitglied der lightzins eG

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Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

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