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Nachlassabwicklung

Wie erfährt die Rentenversicherung vom Tod eines Rentners?

Lebte der Rentner in Deutschland, erfährt die Rentenversicherung von seinem Tod durch den elektronischen Sterbedatenabgleich zwischen Standesämtern, Meldebehörden und Rentenversicherung. Lebte er im Ausland, gilt das nur, wenn ein solcher Abgleich mit dem Land vereinbart wurde; sonst wird die Zahlung eingestellt, wenn trotz Erinnerung die Lebensbescheinigung ausbleibt.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 2 Minuten

Rechtsstand: 01.03.2024 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

Dunkelgrüner Briefkasten auf einem Holzpfosten in einem sonnigen Vorgarten mit Margeriten und Lavendel

Rentenbezieher in Deutschland

Die Rentenversicherung erfährt durch den elektronischen Sterbedatenabgleich vom Tod eines Rentenbeziehers. Dieser findet zwischen den Standesämtern, den Meldebehörden und schließlich der Rentenversicherung statt.

Die Standesämter leiten sämtliche Sterbeanzeigen an die Meldebehörden weiter, die wiederum die Rentenversicherung informieren.

Die Rentenversicherung erwirkt schließlich über den Rentenservice der Deutschen Post eine Zahlungseinstellung.

Zudem kommt es zu einer Zahlungseinstellung, wenn eine Rentenanpassungsmitteilung als unzustellbar zurückkommt.

Rentenbezieher im Ausland

Vom Tod eines Rentenbeziehers, der im Ausland lebte, erfährt die Rentenversicherung durch den elektronischen Sterbedatenabgleich, wenn die Durchführung eines solchen Abgleichs mit dem betreffenden Land vereinbart wurde. Andernfalls kommt es zu einer Zahlungseinstellung, wenn trotz einer Erinnerung die Lebensbescheinigung nicht eingereicht wird.

Ein im Ausland lebender Rentner muss einmal jährlich eine Lebensbescheinigung zurücksenden.

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Über den Autor
Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „ich habe vorgesorgt“.

  • Berufs-Nachlasspfleger (DVEV)
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Dozent an der VHS Bochum
  • BAFA- und KfW-akkreditiert
  • Gründungsmitglied der lightzins eG

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Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

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