Zum Inhalt springen
Betreuung & Vorsorge

Pflegeperson als Erbe in Ihrem Testament

Wer eine Pflegeperson als Erben einsetzen möchte, sollte sie im Testament namentlich benennen. Eine Formulierung wie „die Person, die mich bis zu meinem Tod pflegt“ hält das Oberlandesgericht München für problematisch, weil sie nicht klar definiert, wer genau als Erbe eingesetzt wird.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 3 Minuten

Rechtsstand: 23.04.2024 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

Ältere Hand schreibt mit grünem Kugelschreiber auf Briefpapier, daneben ein Strauß weißer Gartenblumen im Glas

Hintergrund des Urteils

Das Oberlandesgericht München hat am 25. September 2023 in einem Beschluss (Az. 33 Wx 38/23) eine wichtige Entscheidung getroffen, die Personen betrifft, die in ihrem Testament eine Pflegeperson als Erben einsetzen möchten. Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Formulierung im Testament, die den Erben nicht namentlich benennt, sondern stattdessen auf eine Person verweist, die den Erblasser „bis zu seinem Tod pflegt und betreut“, rechtlich gültig ist.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Das Gericht entschied, dass solch eine Formulierung problematisch ist, da sie nicht klar definiert, wer genau als Erbe eingesetzt wird. Die Identität des Erben muss zum Zeitpunkt des Erbfalls eindeutig feststellbar sein. Eine Bedingung wie „die Person, die mich bis zu meinem Tod pflegt“ ist oft zu unspezifisch, da möglicherweise mehrere Personen nacheinander Pflegeleistungen erbringen könnten oder der Umfang der Pflege unterschiedlich interpretiert werden kann.

Was bedeutet dies für Sie?

Wenn Sie planen, Ihre Pflegeperson in Ihrem Testament zu berücksichtigen, ist es entscheidend, präzise zu sein:

  1. Namen verwenden: Es ist empfehlenswert, die Pflegeperson namentlich im Testament zu benennen, um jegliche Unsicherheit über die Identität des Erben zu vermeiden.
  2. Klare Definition der Rolle: Wenn Sie wünschen, dass nur die Hauptpflegeperson erbt, definieren Sie genau, was unter „Hauptpflegeperson“ zu verstehen ist, z. B. die Person, welche die tägliche Grundpflege über einen bestimmten Zeitraum vor dem Tod geleistet hat.
  3. Alternativen bedenken: Bedenken Sie auch die Möglichkeit, stattdessen ein Vermächtnis zu setzen, das heißt, Sie können der Pflegeperson einen bestimmten Betrag oder bestimmte Gegenstände vermachen, anstatt sie als Haupterben einzusetzen.

Empfehlungen für die Testamentsgestaltung

  • Beratung suchen: Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwälte für Erbrecht können Ihnen helfen, Ihre Wünsche klar und rechtlich einwandfrei zu formulieren.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen: Passen Sie Ihr Testament an, wenn sich Ihre Beziehung zu der Pflegeperson oder Ihre Absichten ändern.

Fazit

Die klare Benennung von Erben im Testament ist essenziell, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Wünschen verwaltet wird. Das jüngste Urteil des OLG München unterstreicht die Bedeutung präziser Formulierungen und rechtlicher Beratung in diesem Prozess.

Angebot der lightzins eG

Wie die lightzins eG Sie unterstützen kann

Für weitere Fragen oder Unterstützung bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihres Testaments stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

Über den Autor
Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „ich habe vorgesorgt“.

  • Berufs-Nachlasspfleger (DVEV)
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Dozent an der VHS Bochum
  • BAFA- und KfW-akkreditiert
  • Gründungsmitglied der lightzins eG

Fragen zu diesem Thema?

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder zu Betreuung und Vorsorge, Erben und Vererben oder Nachlassabwicklung? Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

    Weiterlesen

    Betreuung & Vorsorge

    Anonyme Bestattung in NRW: Ablauf, Kosten, Vor- und Nachteile – und was danach nicht mehr möglich ist

    Was Angehörige und Vorsorgende wissen sollten, bevor sie sich für ein Grab ohne Namen entscheiden.

    Betreuung & Vorsorge

    Baumbestattung in NRW: FriedWald, RuheForst oder Friedhof – Ablauf, Kosten und was vor dem Vertrag zu klären ist

    Was Angehörige und Vorsorgende wissen sollten, bevor sie einen Platz im Wald wählen.