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Betreuung & Vorsorge

Ratgeber zum Thema Schwerbehinderung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Ratgeber zum Thema Schwerbehinderung und Schwerbehindertenrecht veröffentlicht.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 1 Minuten

Rechtsstand: 23.09.2024 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

Eine ältere Hand liegt auf einer aufgeschlagenen Broschüre, daneben eine Brille und eine grüne Karte

Die Broschüre stellt das Verfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung und des Grades der Behinderung dar und gibt Erläuterungen zum Schwerbehindertenausweis und zu den Merkzeichen.

Im Weiteren werden Nachteilsausgleiche für Menschen mit einer Behinderung beschrieben. Diese betreffen beispielsweise

  • die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr,
  • Fragen des Kündigungsschutzes,
  • Leistungen am Arbeitsplatz,
  • steuerliche Nachteilsausgleiche (Pauschbetrag, Kraftfahrzeugsteuer u. ä.),
  • Ermäßigung bei/Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht,
  • Parkerleichterungen,
  • Blinden- und Gehörlosengeld,
  • das Kindergeld usw.

Das Heft kann auf der Internetseite des Ministeriums bestellt werden und steht dort auch zum Download bereit.

Über den Autor
Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „ich habe vorgesorgt“.

  • Berufs-Nachlasspfleger (DVEV)
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Dozent an der VHS Bochum
  • BAFA- und KfW-akkreditiert
  • Gründungsmitglied der lightzins eG

Fragen zu diesem Thema?

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Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

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