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Betreuung & Vorsorge

Vollmacht zur Praxisfortführung

Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sollten „zu guten Zeiten“ einer approbierten Kollegin oder einem approbierten Kollegen eine Praxisfortführungsvollmacht erteilen. Dann kann die Praxis bei Abwesenheit durch Krankheit, Unfall oder Versterben zumindest vorübergehend weitergeführt werden.

Veröffentlicht am Lesezeit ca. 2 Minuten

Rechtsstand: 03.06.2024 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

Hand hält einen Schlüsselbund mit grünem Anhänger über einer gesiegelten Vollmacht auf einem Holztisch

Verstirbt ein:e Praxisinhaber:in, ist dies für Angehörige ein Schock. Neben der Trauer über den Verlust sehen sich Erben zudem mit existenziellen Fragen konfrontiert: Wer führt die Praxis weiter? Was passiert mit den Patientinnen und Patienten, dem Praxispersonal, den Räumlichkeiten und wovon werden laufende Praxiskosten bezahlt?

Was ist zu tun, um den Fortbestand der Praxis zu wahren und diese nach Möglichkeit ohne Wertverluste auf einen Nachfolger zu übertragen?

Organisieren Sie eine Praxisvertretung

„Zu guten Zeiten“ ist einer approbierten Kollegin/einem approbierten Kollegen eine Praxisfortführungsvollmacht zu erteilen, damit während einer evtl. durch Krankheit, Unfall oder Versterben eintretenden Abwesenheit der Praxisinhaberin/des Praxisinhabers die Möglichkeit der (zumindest vorübergehenden) Praxisfortführung gewährleistet werden kann.

Patientinnen und Patienten sind zu informieren

Handelt es sich um eine Einzelpraxis und gibt es noch keine Praxisvertretung für den Verstorbenen, sind Patientinnen und Patienten in Kenntnis zu setzen.

Sowohl solche, die einen zeitnahen Termin in der Praxis vereinbart haben, wie auch jene, die kurzfristig ohne Termin in der Praxis erscheinen. Die Patienteninformation sollte in einem persönlichen Gespräch erfolgen, per Telefon oder vor Ort in der Praxis; möglichst nicht durch den Versand von unpersönlichen E-Mails, SMS oder per App.

Vermitteln Sie Akutpatientinnen und -patienten in enger Abstimmung mit einer anderen Praxis übergangsweise dorthin. Weniger dringliche Termine können gegebenenfalls auf einen späteren Zeitraum verlegt werden, für zu übernehmende Behandlungen durch die in der Praxisfortführungsvollmacht bevollmächtigte/den bevollmächtigten Kollegin/Kollegen.

Es ist möglichst umfänglich zu kommunizieren, dass die Behandlung von Patientinnen und Patienten fortgeführt wird. So wird einer möglichen Patientenabwanderung entgegengewirkt.

Wichtig: Die Tätigkeiten der Praxisvertreterin oder des Praxisvertreters müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sein.

Praxisweiterführung rechtssicher aufsetzen

Buchcover „ich habe vorgesorgt“ von Klaus Dieter Girnt liegt auf einem Tisch

Welche Befugnisse braucht Ihr Bevollmächtigter und wo ziehen Sie die Grenzen? Im Ratgeber „ich habe vorgesorgt“ erklärt Klaus Dieter Girnt praxistaugliche Formulierungen für Zahlungen, Verträge, Personal & Meldungen inklusive Kontrollmechanismen. So bleibt Ihre Praxis handlungsfähig und abgesichert.

Angebot der lightzins eG

Wie die lightzins eG Sie unterstützen kann

Mitarbeiter:innen des Fachbereichs „Betreuung und Vorsorge“ der lightzins eG beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Praxisfortführungsvollmacht.

Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

Über den Autor
Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „ich habe vorgesorgt“.

  • Berufs-Nachlasspfleger (DVEV)
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Dozent an der VHS Bochum
  • BAFA- und KfW-akkreditiert
  • Gründungsmitglied der lightzins eG

Fragen zu diesem Thema?

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder zu Betreuung und Vorsorge, Erben und Vererben oder Nachlassabwicklung? Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

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