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Testamentsvollstrecker für Gelsenkirchen

Die lightzins eG aus Bochum berät Menschen aus Gelsenkirchen seit 2007 zur Vorsorge – von der Vorsorgevollmacht über die Patientenverfügung bis zum Testament mit Testamentsvollstrecker. Unsere Berater kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause.

Welche Vorsorge brauche ich, damit andere nicht über mich entscheiden?

Gelsenkirchen Halde Rheinelbe

Drei Schriftstücke sichern Sie für den Fall ab, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Welche davon Sie brauchen, hängt von Ihrer Familie und Ihrem Vermögen ab.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt. Kann Ihr Bevollmächtigter Ihre Angelegenheiten ebenso gut erledigen wie ein Betreuer, bestellt das Betreuungsgericht keinen.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, in welche bestimmten Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe Sie einwilligen und welche Sie ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie können sie jederzeit formlos widerrufen.

Betreuungsverfügung

Wird doch eine Betreuung nötig, nennen Sie hier die Person, die Sie betreuen soll. Das Betreuungsgericht muss diesem Wunsch folgen, sofern die Person geeignet ist.

Mehr dazu unter Betreuung und Vorsorge und im Ratgeber General- und Vorsorgevollmacht.

Warum gehört ein Testamentsvollstrecker zur Vorsorge?

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer zu Lebzeiten für Sie handelt; der Testamentsvollstrecker sorgt nach Ihrem Tod dafür, dass Ihr Testament umgesetzt wird. Erst beides zusammen schließt die Lücke zwischen Krankheit und Erbfall.

Sinnvoll ist ein Testamentsvollstrecker vor allem, wenn mehrere Erben sich einigen müssen, wenn Erben minderjährig oder unerfahren sind oder wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört. Die lightzins eG übernimmt diese Aufgabe; Ihr Ansprechpartner ist Klaus Dieter Girnt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV). Mehr im Ratgeber Warum eine Testamentsvollstreckung?

Welches Gericht entscheidet in Gelsenkirchen über Betreuung und Nachlass?

Für die ganze Stadt Gelsenkirchen ist seit dem 1. Januar 2016 das Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig, als Betreuungsgericht ebenso wie als Nachlassgericht; es gehört zum Landgerichtsbezirk Essen. Das frühere Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer gibt es nicht mehr.

Wie läuft die Beratung ab?

Im ersten Gespräch – bei Ihnen zu Hause, in unserem Büro in Bochum, am Telefon oder online – klären wir, was Sie bereits geregelt haben und was fehlt. Rechtliche Fragen beantworten Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk. Viele Fragen zur Vorsorge beantwortet auch das Buch „ich habe vorgesorgt“ von Klaus Dieter Girnt.

Kundenbewertungen

★★★★★

Bewertung im Google Unternehmensprofil · 05.11.2022

Das breite Leistungsspektrum erstreckt sich von der Betreuung und Vorsorge über die Nachlasssicherung bis hin zur Testamentsvollstreckung. Auch die Vorträge sind nicht nur anregend und informativ, sondern bringen einen großen Mehrwert, da Fragen der Testament- und Nachlassverwaltung früher oder später ausnahmslos jeden betreffen.

Jonas Grün

★★★★★

Bewertung im Google Unternehmensprofil · 22.03.2023

Wir sind mit der kompetenten Beratung, dem Zusenden von Dokumenten, der Zusammenarbeit im Assekuranzbereich und Schulung durch Webinare sowie ihrem Newsletter sehr zufrieden und haben auch eine Menge gelernt. Darüber hinaus sind alle sehr zugänglich und freundlich.

Steffi Zwieg

★★★★★

Bewertung im Google Unternehmensprofil · 15.03.2023

Umfassende und fallbezogene Beratung, die alle Aspekte des Themas abdeckt. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben. Die Fachkenntnisse insbesondere von Herrn Girnt sind beeindruckend. Es gilt aber auch, sich mit einer Menge von Details als Betroffener intensiv selber auseinanderzusetzen.

Michael Rademacher

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)

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