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Wann lohnt sich ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker lohnt sich immer dann, wenn Ihre Erben den Nachlass nicht ohne Weiteres selbst aufteilen können oder sollen. Typische Fälle:
- mehrere Erben, die sich einigen müssen
- minderjährige, kranke oder unerfahrene Erben
- eine Immobilie oder ein Unternehmen im Nachlass
- Vermächtnisse und Auflagen, deren Erfüllung jemand überwachen soll
- Erben, die weit entfernt wohnen
Mehr im Ratgeber Warum eine Testamentsvollstreckung?
Wie setze ich die lightzins eG als Testamentsvollstrecker ein?
Sie benennen die lightzins eG in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker. Damit das später reibungslos funktioniert, gehen wir mit Ihnen vier Schritte durch:
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Beratungsgespräch
Wir klären, was zu Ihrem Nachlass gehört, wer erben soll und welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker übernehmen soll.
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Testament formulieren
Sie schreiben Ihr Testament eigenhändig oder lassen es beim Notar beurkunden. Worauf es dabei ankommt, steht im Ratgeber Testament schreiben – aber richtig.
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Testamentsvollstrecker benennen
Im Testament ernennen Sie die lightzins eG und regeln, welche Aufgaben sie übernimmt und welche Vergütung gilt. Das Amt beginnt erst nach Ihrem Tod, wenn die lightzins eG es gegenüber dem Nachlassgericht annimmt.
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Testament sicher aufbewahren
Ein Testament, das niemand findet, kann nicht umgesetzt werden. Mehr dazu im Ratgeber Testament nicht mehr auffindbar.
Wer hilft in Herne, wenn kein Testament vorliegt?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und es gibt keinen Testamentsvollstrecker. Die Erben müssen den Nachlass dann gemeinsam abwickeln. Unser Team für die Nachlasssicherung unterstützt sie dabei – von der Wohnungsauflösung bis zum Nachlassverzeichnis. Wer gesetzlich erbt, erklärt der Ratgeber Gesetzliche Erbfolge.
In Herne gibt es zwei Nachlassgerichte: Das Amtsgericht Herne ist für die Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen zuständig, das Amtsgericht Herne-Wanne für Wanne und Eickel. Maßgeblich ist, wo die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Kundenbewertungen
Bewertung im Google Unternehmensprofil · 05.11.2022
Das breite Leistungsspektrum erstreckt sich von der Betreuung und Vorsorge über die Nachlasssicherung bis hin zur Testamentsvollstreckung. Auch die Vorträge sind nicht nur anregend und informativ, sondern bringen einen großen Mehrwert, da Fragen der Testament- und Nachlassverwaltung früher oder später ausnahmslos jeden betreffen.
Jonas Grün
Bewertung im Google Unternehmensprofil · 22.03.2023
Wir sind mit der kompetenten Beratung, dem Zusenden von Dokumenten, der Zusammenarbeit im Assekuranzbereich und Schulung durch Webinare sowie ihrem Newsletter sehr zufrieden und haben auch eine Menge gelernt. Darüber hinaus sind alle sehr zugänglich und freundlich.
Steffi Zwieg
Bewertung im Google Unternehmensprofil · 15.03.2023
Umfassende und fallbezogene Beratung, die alle Aspekte des Themas abdeckt. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben. Die Fachkenntnisse insbesondere von Herrn Girnt sind beeindruckend. Es gilt aber auch, sich mit einer Menge von Details als Betroffener intensiv selber auseinanderzusetzen.
Michael Rademacher
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Klaus Dieter Girnt
zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
